Impressum / Datenschutz

Impressum / Datenschutz Erklärung

Verantwortlich:

Andreas Lang

Kontakt:

Lindenstraße 37 

73765 Neuhausen auf den Fildern

Germany


Mail: info@studio-lang.de
Fon: 07158 / 98 17 78

Wirtschafts-Identifikationsnummer: 10002610156

USt-IdNr.: USt-IdNr.: 260193DE145336826


Wir gestalten und bearbeiten TEXTE und BILDER für Broschüren und Prospekte, für Anzeigen, Beschriftungen,

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Datenschutzhinweis / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben eine Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten:

Studio Lang nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.


1. Verantwortliche Stelle: Andreas Lang, Lindenstraße 37, 73765 Neuhausen auf den Fildern.


(Art. 6, 1a, 1b, 1c und 1 f)


Wir geben personenbezogene Daten an Empfänger nur im erforderlichen Umfang und nur unter einer der 

folgenden Voraussetzungen weiter:

- Die betroffene Person hat in die Weitergabe eingewilligt

- Die Weitergabe dient der Erfüllung vertraglicher Pflichten oder vorvertraglicher Maßnahmen auf Veranlassung 

der betroffenen Person:

- Wir sind zur Weitergabe rechtlich verpflichtet

- Die Weitergabe erfolgt aufgrund berechtigter Interessen von uns oder eines Dritten

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogenen Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrages nach dem Unionsrecht oder dem Recht 

der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogenen Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die

Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvor-schriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.


Die Internetseiten von Andreas Lang wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Für absolute Fehlerfreiheit bzw. Genauigkeit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen können keine Gewähr übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unerlaubtes Verwenden von Texten, Bildern oder anderen Inhalten dieser Website ist nicht gestattet.


1. Haftungsbeschränkung


Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wider. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.


2. Externe Links

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überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.


3. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungs-Schutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher

 Erlaubnis zulässig.

 


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Platt-form zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1

BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des

Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.


2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es

sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in

jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).


3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden,

Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für

den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag

bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von

zwei Wochen annehmen.


§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in

elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir

erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des

Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich

zurückzusenden.


§ 4 Preise und Zahlung

1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich

Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden

gesondert in Rechnung gestellt.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der

Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.


2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu

zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“

oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe

von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung

eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.


3. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen

veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach

Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße

Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt

vorbehalten.


2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so

sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger

Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern

vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer

zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in

Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs

für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe

von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben

unberührt.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den

Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der

zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die

Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher

Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn

wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache

zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die

Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen

Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur

zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt

werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum

noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn

der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der

Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §

771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr

berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der

Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-

Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die

Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur

Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung

selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen,

solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,

nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein

verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.


4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens

und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der

Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht

gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im

Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen

zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der

Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass

der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder

Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der

Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit

einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.


5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben,

soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress


1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB

geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware

bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie

bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem

Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten

Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).

Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b

BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend

vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung

einzuholen.


3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits

zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter

Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit

zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von

vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.


4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger

Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten

Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher 

Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder

nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter

Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die

nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß

Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus

entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die

Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als

die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht

ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem

Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden

Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den

Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.


§ 10 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist

unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die

Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im

Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)


3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen

werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


Anmerkungen

Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht

für AGB gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im

Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§

308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB

standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegenüber

Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel

anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der

abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die

Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im

kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.


Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern

übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt

werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der

Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit

der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallprüfung durch einen

Rechtskundigen vornehmen zu lassen.


Transparenzgebot

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend

ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se,

ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als

unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für

Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle

ausgenommen sind, gilt.


Gewährleistungsfristen

Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die

Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:


Mängelanzeigepflicht

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt

werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch

AGB nicht ausgeschlossen werden.


Beschränkung auf Nacherfüllung

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des

Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch

Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar

ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder

Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen

Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.


Haftungsbeschränkungen

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des

Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.


Höhe der Verzugszinsen

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist

an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der 

Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch 

die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.


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